Für den schlimmsten Fall – die Lebensversicherung

Februar 19th, 2010 von admin

Lebensversicherungen gibt es in vielen Varianten, wenngleich sie ursprünglich für den Fall gedacht waren, eine Familie auch im Todesfall des ‘Haupternährers’ über Wasser zu halten. Heutzutage dienen Lebensversicherungen als Risikoschutz, Kapitalanlage, Ausbildungsrücklage für die Kinder oder Altersvorsorge. Es gibt sie in der klassischen oder fondsgebundenen Variante, man kann sie sich auf einen Schlag oder als lebenslange Rente auszahlen lassen.

Die klassische Motivation zum Abschluss einer Lebensversicherung, die finanzielle Absicherung der Familie im Todesfall, ist natürlich auch heute noch ein wesentlicher Beweggrund. Spätestens wenn Familienplanung und der Bau eines Eigenheims bevor stehen befassen sich viele mit der Frage, wie sie sich und ihre Lieben im Ernstfall absichern können. Oft fällt die Wahl dann schnell auf eine Lebensversicherung. Welche genau hier die passende ist, ist weitaus schwieriger zu beantworten und sollte individuell entschieden werden. Grundsätzlich empfehlen die meisten Berater, Altersvorsorge und Todesschutz klar voneinander zu trennen. Darüber hinaus kann man jedem nur raten, sich vor etwaigem Abschluss einer Lebensversicherung gründlich zu informieren und verschiedene Varianten und Anbieter zu vergleichen.

Generell kann man Lebensversicherungen nach dem Versicherungsfall oder der Kapitalbildung unterscheiden.

Unterscheidung der Lebensversicherungen nach Versicherungsfall:

  • Die Todesfallversicherung: Die Leistung erfolgt bei einem Todesfall innerhalb des Versicherungszeitraums. Ein Beispiel dafür ist die Risiko-Lebensversicherung.
  • Die Erlebensfallversicherung: Die Leistung zahlt die Versicherung bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer. In der Praxis gibt es diese Form nur bei der Rentenversicherung, wo jede einzelne Rentenzahlung eine Erlebensfallversicherung darstellt.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Versicherungsleistung erhält der Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit.
  • Die Aussteuerversicherung: Die Versicherungsleistung wird bei Heirat fällig.

Unterscheidung der Lebensversicherungen nach Kapitalbildung:

  • Die Risikoversicherung: Dabei erfolgt nur eine vorübergehende oder keine Kapitalbildung. Zweck und Ziel einer Risikolebensversicherung ist es, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Beispiele für die Risikoversicherungen sind Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

  • Die kapitalbildende Versicherung: Der eingezahlte Beitrag wird zum Teil zur Kapitalbildung verwendet. Dieses Kapital wird dann später mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit wieder ausgezahlt. Derartige Versicherungen sind zum Beispiel gemischte Versicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen und Rentenversicherungen.

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Rentenversicherung: Riester-Rente

Dezember 22nd, 2009 von admin

Für vergangene Generationen war eine gesicherte Rente selbstverständlich. Wer brav seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, hat im Alter auch Anspruch auf eine gute Rente, die die Existenzsicherung auch im hohen Alter gewährleistet. Heute ist es nicht mehr so einfach. Das Problem ist, dass ein sogenanntes ‘Umlageverfahren’, nach dem die deutsche gesetzliche Rentenversicherung funktioniert, natürlich aus der Balance gerät, sobald die Zahl der Einzahlenden sinkt. Früher, als es mehr junge als alte Menschen gab, konnten die Jungen problemlos die Renten der Alten finanzieren. Nun, da es immer mehr alte und immer weniger junge Menschen gibt, gerät das System aus den Fugen. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zahlt eben nicht in ’seine Rente’ ein, sondern zahlt die Rente der jetzigen Rentner. Folglich ist es denkbar, dass wer heute seine Rentenbeiträge zahlt, in 30 oder 40 Jahren kaum mehr einen Anspruch auf Rente haben wird.

Umso wichtiger ist es für junge Menschen, rechtzeitig mit dem Einzahlen in eine private Rentenversicherung anzufangen. Versicherungen haben natürlich auf die problematische Situation reagiert: Es gibt eine enorme Vielzahl an Anbietern von privaten Rentenversicherungen, die mit verschiedenen Modellen arbeiten. Das wohl bekannteste und verbreitetste Modell ist die so genannte Riester-Rente,in Analogie hat sich das Verb ‘riestern’ eingebürgert.

Bei dieser Form der Rentenversicherung handelt es sich im Grunde gar nicht um eine rein private Form der Versicherung, da sie vom Staat stark gefördert wird. In jedem Fall ist die Riester-Rente aber freiwillig, wird also nicht automatisch vom Bruttolohn abgezogen, sondern muss privat abgeschlossen werden. Die Riester-Rente geht zurück auf Walter Riester, der sie in seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorschlug, nachdem 2000/2001 in der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge erneut gesenkt worden waren.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente garantiert die Riester-Rente dem Versicherten zum Beginn des Auszahlungszeitraumes eine Summe, die den eingezahlten Beiträgen mindestens entsprechen muss. Die Vielzahl an Anbietern der Riester-Rente ist unübersichtlich. Beruhigend ist allerdings die Tatsache, dass alle Anbieter sich an die festgelegten Regeln halten müssen, kein Versicherter sich also sorgen muss, seine Beiträge könnten am Ende ‘verschwinden’. Dennoch lohnt sich der Vergleich. Stiftung Warentest und andere unabhängige Institute helfen bei der Wahl.

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Hausratversicherung – die Basics

Dezember 1st, 2009 von admin

Junge Menschen denken oft nicht an eine Hausratversicherung. Mit ein paar Billy-Regalen ausgestattet brauchen die meisten Wohnungen von jungen Menschen das auch nicht. Aber schon bei der ersten Wohnung nach dem Start ins Berufsleben kann sich die Lage ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Küche gekauft, ein Designersofa oder endlich das Bild des Traum-Künstlers. Ab diesem lohnt es sich seine Einrichtungsgegenstände zu versichern. Bei einer Hausratsversicherung ersetzt die Versicherung alle Schäden, die durch Einbrecher, Feuer, Leitungswasser oder Unwetter entstanden sind. Natürlich ist für die Zahlung der Versicherung immer die Versicherungssumme ausschlaggebend. Immerhin 75 % aller Haushalte haben in Deutschland bereits eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Ein Bruchteil der versicherten Haushalte ist allerdings ausreichend versichert. Viele Personen, die ihren Hausrat versichern möchten schätzen ihre Einrichtungsgegenstände viel zu niedrig ein. Zwar bezahlen sie dadurch geringere monatliche Beiträge, im Schadensfall rächt sich aber eine Fehlkalkulation schnell. Zudem muss die Police einer Hausratsversicherung gepflegt werden. Versichert sind Gegenstände, die zum Anfang der Versicherung auf einer Inventarliste zusammengefasst wurden. Kommen Möbelstücke dazu, werden ausgetauscht oder ähnliches muss dies der Versicherung mitgeteilt werden, da die Versicherung ansonsten im Schadensfall nicht für alle Möbel- und Einrichtungsschäden aufkommt.

Junge Menschen denken oft nicht an eine Hausratversicherung. Mit ein paar Billy-Regalen ausgestattet brauchen die meisten Wohnungen von jungen Menschen das auch nicht. Aber schon bei der ersten Wohnung nach dem Start ins Berufsleben kann sich die Lage ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Küche gekauft, ein Designersofa oder endlich das Bild des Traum-Künstlers. Ab diesem lohnt es sich seine Einrichtungsgegenstände zu versichern. Bei einer Hausratsversicherung ersetzt die Versicherung alle Schäden, die durch Einbrecher, Feuer, Leitungswasser oder Unwetter entstanden sind. Natürlich ist für die Zahlung der Versicherung immer die Versicherungssumme ausschlaggebend. Immerhin 75 % aller Haushalte haben in Deutschland bereits eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Ein Bruchteil der versicherten Haushalte ist allerdings ausreichend versichert. Viele Personen, die ihren Hausrat versichern möchten schätzen ihre Einrichtungsgegenstände viel zu niedrig ein. Zwar bezahlen sie dadurch geringere monatliche Beiträge, im Schadensfall rächt sich aber eine Fehlkalkulation schnell. Zudem muss die Police einer Hausratsversicherung gepflegt werden. Versichert sind Gegenstände, die zum Anfang der Versicherung auf einer Inventarliste zusammengefasst wurden. Kommen Möbelstücke dazu, werden ausgetauscht oder ähnliches muss dies der Versicherung mitgeteilt werden, da die Versicherung ansonsten im Schadensfall nicht für alle Möbel- und Einrichtungsschäden aufkommt.

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