Die Wohngemeinschaft (WG)

Dez 03

Das Wort Wohngemeinschaft (kurz: WG) ist eine Bezeichnung für das Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung. Dabei werden allgemeine Räume wie das Badezimmer, Küche, eventuell auch das Wohnzimmer, gemeinsam genutzt. Es gibt WG´s mit nur zwei Personen, es gibt aber auch große WG´s mit bis zu acht oder zehn Personen. Außerdem unterscheidet man noch gleichgeschlechtliche WG´s und gemischte WG´s.

In anderen Ländern ist diese vor allem bei Studenten bevorzugte Art des Wohnens nicht so beliebt wie etwa hier in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz.

Man unterscheidet die umgangssprachliche „Zweck-WG“, wo die Bewohner aus Gründen der Kostenersparnis zusammenleben und wo das Gemeinschaftsleben nur eine untergeordnete Rolle spielt, von der sogenannten „Nicht-Zweck-WG“, in welcher zum Beispiel Freunde und Freundinnen zusammen wohnen, die oft viel miteinander machen wollen.

Aufgrund der eher progressiven Nutzergruppe ist die Hierarchie in WGs meistens eher flach. Wobei natürlich das Alter, die Dauer der WG-Zugehörigkeit und vor allem der Charakter jedes Mitglieds eine bestimmte Hierarchie erzeugt. Jede soziale Beziehung zwischen mehreren Menschen ist an gewisse Regeln gebunden. So können in Nicht-Zweck-WGs, unter anderem auch aufgrund der Pflichten wie zum Beispiel Sauberkeit und Eigentumsverhältnisse durchaus Spannungen zwischen Freunden entstehen. Aber auch bei der Aufgabenverteilung im Haushalt kommt es unter Freunden oft zu Differenzen. Auf der anderen Seite entstehen in den sogenannten Zweck-WGs durch die Akzeptanz und das gegenseitige Kennenlernen im alltäglichen Umfeld auch neue Freundschaften, die oft auch nach dem Auszug aus einer WG weiter gepflegt werden..

In manchen Fällen entstehen auch WG-ähnliche Wohnformen verschiedener nicht verwandter Personen oder Paare aus unterschiedlichen Generationen. Dieses findet man häufig in Mehr-Generationen-Häusern. Aber auch unter Geschwistern oder mit den Eltern findet man solche Wohnformen. Letzteres nennt man umgangssprachlich satirisch auch gerne „Hotel Mama“. Im Laufe der Jahre kann es aber auch hier zu diversen Spannungen und Reibungen kommen.

Bei der Gründung einer WG muss man aber auch die rechtlichen Aspekte beachten. Dieses gilt vor allem für den Mietvertrag, der geschlossen wird. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, da nach dem Deutschen Gesetz der Begriff Wohngemeinschaft nicht ganz klar definiert ist. So kann zum einen einer der Bewohner Hauptmieter sein und mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen. Dann müsste der mit den anderen Bewohnern je einen Untermietvertrag abschließen. Das ist aber nur eine Möglichkeit von mehreren.

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